Wann habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation? Wo finde ich eine für mich passende Reha? Wie stelle ich einen Antrag? Der Weg zu einer Rehamaßnahme ist für Versicherte nicht immer einfach. Aus Anlass des 21. Deutschen Reha-Tags am 28. September weist das vom Ortenau Klinikum getragene Ambulante Rehazentrum Ortenau auf die Bedeutung von Rehamaßnahmen hin und informiert über die verschiedenen Zugangswege. Am 27. September bietet die Einrichtung eine Telefon-Hotline an, über die sich Interessierte in der Zeit von 10 bis 12 Uhr informieren können.
Der jährlich stattfindende Deutsche Reha-Tag wird von einem Aktionsbündnis getragen, dem unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Betroffenenverbände und Leistungsträger angehören. Das wichtigste Ziel des Reha-Tages ist es, die Bedeutung, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Rehabilitation in Deutschland in gesundheitspolitischer und gesellschaftlicher Hinsicht deutlich zu machen. Das Motto des diesjährigen Aktionstages lautet: „Zugangswege – so geht es zur Reha“.
„Wer eine Reha braucht, wenn etwa die Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist oder aufgrund einer drohenden Pflegebedürftigkeit, muss diese auch ohne hohe bürokratische Hürden bekommen. Rehabilitationsleistungen sind nicht nur gesetzliche verankerte Sozialleistungen, sondern essentiell für die Teilhabe chronisch kranker Menschen am Leben in der Gesellschaft“, betont Lukas Lehmann, Kaufmännischer Leiter des Ambulanten Rehazentrums Ortenau. Dennoch gestalteten sich die Zugangswege zur Reha sehr unterschiedlich, erläutert Lehmann. So wird eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR), etwa nach einer Operation bei Knie- oder Hüftersatz, durch den Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet.
Eine Reha kann jedoch auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragt werden, z.B. wenn eine chronische Erkrankung vorliegt. In solchen Fällen wird die Maßnahme als medizinische Rehabilitation oder auch medizinisches Heilverfahren bezeichnet. Der Antragsweg hänge von der Kostenträgerschaft ab, erläutert Lehmann. Auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist der Zugangsweg zu Rehabilitationsleistungen geregelt. In diesen Fällen verordnet der behandelnde Durchgangsarzt (D-Arzt) die erforderliche Maßnahme. Die Kosten werden von der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen.
Ganz wichtig sei das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten bei der Inanspruchnahme einer Reha. „Patienten haben grundsätzlich das Recht, sich eine Rehabilitationseinrichtung auszusuchen“, so Lehmann. Voraussetzung sei dabei, dass die medizinische Eignung gegeben sei, ein Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger bestehe und die Einrichtung geltende Qualitätsstandards nachweisen könne. Bereits bei der Antragstellung sollten Patienten ihren Wunsch nach einer Einrichtung äußern und begründen. Auch Widersprüche beim Kostenträger seien möglich.
In Absprache mit dem behandelnden Arzt sollte der Patient im Reha-Antrag außerdem die gewünschte Durchführungsform angeben. So stellt die ambulante Rehabilitation, für Patienten, die ausreichend mobil und belastbar sind, inhaltlich und konzeptionell eine geeignete Alternative zu einem stationären Reha-Aufenthalt dar und bietet zudem einige Vorteile: Die Maßnahmen erfolgen tagsüber in Wohnortnähe. Nach den Behandlungen können die Patienten nach Hause zurückkehren und Zeit mit ihrer Familie und Freunden verbringen. Außerdem kann das in der Reha Erlernte im gewohnten Lebensumfeld getestet und im Alltag umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund spiele die ambulante Reha, insbesondere in den orthopädischen Indikationen, eine immer größere Rolle, erklärt Lehmann. Auch das Ortenau Klinikum setze auf ein wohnortnahes ambulantes Leistungsangebot und biete mit seinem Ambulanten Rehazentrum Ortenau an den Standorten Offenburg und Lahr ein umfassendes Therapieangebot aus einer Hand, um Patienten bestmöglich bei der Genesung und Wiedereingliederung in ein selbstständiges Leben zu unterstützen. Dies gelte insbesondere für Patienten mit Erkrankungen oder Verletzungen des Bewegungsapparates, etwa mit künstlichen Knie-, Hüft- und Schultergelenken, mit Wirbelsäulenerkrankungen, vor allem Bandscheibenvorfällen sowie nach Sport- und Handverletzungen. Dabei könne man an beiden Standorten auf mehr als 25 Jahre Reha-Erfahrung zurückblicken. Am Standort in Offenburg habe man sich zudem in einem besonderen Maße auf die berufsgenossenschaftlichen Rehabilitationsmaßnahmen sowie auf die Behandlung von Handverletzten eingestellt und spezialisiert, so Lehmann.
Mit einem besonderen Beratungsangebot anlässlich des Deutschen Reha-Tags möchte das Ambulante Rehazentrum Ortenau am Freitag, 27.09.2024 zwischen 10 und 12 Uhr Interessierte über die verschiedenen Zugangswege zur Reha informieren und bietet hierzu eine kostenlose Telefon-Hotline unter der Nummer 0781 472-8050 an.
Weitere Informationen im Internet unter: www.rehazentrum-ortenau.de.
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Ambulantes Rehazentrum Ortenau informiert über Zugangswege zur Reha
Ambulantes Rehazentrum Ortenau
Rehazentrum im Ortenau Klinikum Offenburg
Ebertplatz 12
77654 Offenburg
Tel. 0781 472-8050
Fax 0781 472-8052
E-Mail: info(at)rehazentrum-ortenau.de
Rehazentrum im Ortenau Klinikum Lahr
Klostenstr. 19
77933 Lahr
Tel. 07821 93-2354
Fax 07821 93-2056
E-Mail: ambulantereha.lah(at)ortenau-klinikum.de