Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Als Patient haben Sie bei der Wahl einer für Sie geeigneten Rehabilitationseinrichtung ein Mitspracherecht und können Einfluss darauf nehmen, in welcher Reha-Klinik Sie sich behandeln lassen möchten. Dies ist verankert im sogenannten Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§ 8 Abs. 1 SGB IX). Demnach haben die Rehabilitationsträger – wie die Renten- oder Krankenversicherung – bei der Entscheidung über die Reha-Leistungen Ihren berechtigten Wünschen hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern keine medizinischen Gründe Ihrem Wunsch entgegenstehen, die bevorzugte Rehabilitationseinrichtung die Zulassung Ihres Rehabilitationsträgers verfügt und nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde.

So nutzen Sie Ihr Mitspracherecht
Bereits bei der Antragstellung können Sie oder Ihr Arzt den Wunsch äußern, dass Sie sich im Ambulanten Rehazentrum Ortenau behandeln lassen möchten. Eine formlose Begründung Ihrer Wahl, ergänzend zu Ihrem Rehabilitationsantrag, ist hierbei hilfreich. In Ihrer Begründung sollten Sie in erster Linie die medizinisch-konzeptionelle Eignung unserer Einrichtung für Ihre Behandlung und das Erreichen Ihrer Reha-Ziele darlegen. Darüber hinaus ist es auch nützlich, weitere Begründungen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation anzugeben (u. a. Wohnortnähe, Erreichbarkeit, ggf. persönliche Erfahrungen oder Empfehlungen). Verweisen Sie zudem auf unsere Zertifizierung als Nachweis unseres etablierten Qualitätsmanagements und unserer Qualitätsfähigkeit.

Sollte Ihr Wunsch in der Genehmigung nicht berücksichtigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, beim Kostenträger Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Wir freuen uns, Reha-Partner Ihrer Wahl zu sein!

Zulassungen auf einen Blick

Kostenträger

Ambulante orthopädische/ muskuloskeletale Rehabilitation

Heilmittelversorgung Physio-/Ergotherapie

Reha-Nachsorge

Prävention und Gesundheitsförderung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

ja

ja

   

Betriebs- und Innungskrankenkassen, Knappschaft

ja

ja

   

AOK Baden-Württemberg

ja

ja

   

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

ja

ja

   

Deutsche Rentenversicherung

ja

 

IRENA

RVFit

Berufsgenossenschaften (BG)

EAP

ja

   

Private Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Heilfürsorge

Ambulante Reha, EAP

ja

   

Kostenträger

Ambulante orthopädische/ muskuloskeletale Rehabilitation

Heilmittelversorgung Physio-/Ergotherapie

Reha-Nachsorge

Prävention und Gesundheitsförderung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

ja

ja

   

Betriebs- und Innungskrankenkassen, Knappschaft

ja

ja

   

AOK Baden-Württemberg

ja

ja

   

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

ja

ja

   

Deutsche Rentenversicherung

   

T-RENA

 

Berufsgenossenschaften (BG)

EAP

ja

   

Private Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Heilfürsorge

Ambulante Reha, EAP

ja

   

Ambulantes Rehazentrum Ortenau

Rehazentrum im Ortenau Klinikum Offenburg
Ebertplatz 12
77654 Offenburg
Tel. 0781 472-8050
Fax 0781 472-8052
E-Mail:

Rehazentrum im Ortenau Klinikum Lahr
Klostenstr. 19
77933 Lahr
Tel. 07821 93-2354
Fax 07821 93-2056
E-Mail: ambulantereha.lah(at)ortenau-klinikum.de

Betriebsstellen Ortenau Klinikum